Für Betriebe

Rechnungswesen des laufenden Unternehmens

  • Übernahme der laufenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Übernahme der laufenden Finanzbuchhaltung nach URG
  • Erstellen von laufenden Informationen für den Unternehmer
  • Durchführen der Abrechnungen mit der Steuerbehörde
  • Zahlungstermine, Zahlungserleichterungsansuchen
  • Überwachung der korrekten Verbuchungen
  • Bearbeitung der Rückfragen der Behörde, Berufungen
Rechnungswesen


Dieser Artikel wurde am 23.02.2012 gedruckt und befindet sich im Internet unter folgender Adresse: www.amerhauser.com/beratung/rechnungswesen.php
 
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